Radolfzell am Bodensee ist eine Stadt am nordwestlichen Ufer des Untersees, einem Teilsee des Bodensees, etwa 20 km nordwestlich von Konstanz und zehn km östlich von Singen (Hohentwiel) und nach diesen die drittgrößte Stadt im Landkreis Konstanz, die drittgrößte Stadt am Bodensee und die einzige Stadt, die den Zusatz „am Bodensee“ trägt
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
31.582 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78315
Vorwahl
07732
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Radolfzell
Marktplatz 1
78315 Radolfzell am Bodensee
2. Ordnungsamt Radolfzell
Marktplatz 1
78315 Radolfzell am Bodensee
3. Bürgeramt Radolfzell
Marktplatz 1
78315 Radolfzell am Bodensee
Gemeinde Radolfzell am Bodensee – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Technik der Großen Kreisstadt Radolfzell hat am 04.12.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Mettnau, Änderung und Überarbeitung, 10. Änderung - Grundstück beim Krankenhaus" gebilligt, um ein kleines Wohnquartier mit drei Wohngebäuden und einem zusätzlichen Wohngebäude auf einem angrenzenden Grundstück zu errichten.
- Der Bebauungsplan für den neuen Markt im Altbohl, einschließlich eines Lebensmittelmarkts und 24 Wohneinheiten in zwei Baukörpern, wurde beschlossen. Der Bauantrag für den Markt soll noch im April 2025 eingereicht werden, und der Baubeginn ist für Herbst 2025 geplant.
- Es gibt keine neuen Entwicklungen zum Projekt "Wohnen in Gemeinschaft" (WiGe), da die Fertigstellung bereits im September 2022 abgeschlossen wurde.
- Der Gemeinderat von Radolfzell hat sich für die Erhaltung einer grünen Fläche als Landschaftsschutzgebiet ausgesprochen und plant, den entsprechenden Antrag noch im laufenden Jahr zu stellen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.