Radolfzell bildet ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden und ist seit dem 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
31.582 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78315
Vorwahl
07732
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Radolfzell
Marktplatz 1
78315 Radolfzell am Bodensee
2. Ordnungsamt Radolfzell
Marktplatz 1
78315 Radolfzell am Bodensee
3. Bürgeramt Radolfzell
Marktplatz 1
78315 Radolfzell am Bodensee
Gemeinde Radolfzell am Bodensee – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Technik der Großen Kreisstadt Radolfzell hat am 04.12.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Mettnau, Änderung und Überarbeitung, 10. Änderung - Grundstück beim Krankenhaus" gebilligt, um ein kleines Wohnquartier mit drei Wohngebäuden und einem zusätzlichen Wohngebäude auf einem angrenzenden Grundstück zu errichten.
- Der Bebauungsplan für den neuen Markt im Altbohl, einschließlich eines Lebensmittelmarkts und 24 Wohneinheiten in zwei Baukörpern, wurde beschlossen. Der Bauantrag für den Markt soll noch im April 2025 eingereicht werden, und der Baubeginn ist für Herbst 2025 geplant.
- Es gibt keine neuen Entwicklungen zum Projekt "Wohnen in Gemeinschaft" (WiGe), da die Fertigstellung bereits im September 2022 abgeschlossen wurde.
- Der Gemeinderat von Radolfzell hat sich für die Erhaltung einer grünen Fläche als Landschaftsschutzgebiet ausgesprochen und plant, den entsprechenden Antrag noch im laufenden Jahr zu stellen.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.